Energiepass / EnEV

 

Warum kam der Energieausweis?

40 % des gesamten Energieverbrauches in Deutschland entfällt auf die Beheizung von Gebäuden und unserem Warmwasser. Ca. 70 % von 18 Millionen Gebäuden wurden vor 1979 geplant und sind somit nicht nach aktuellen Energiestandards gebaut worden. Demnach liegt bei energetischer Sanierung ein gigantisches Einsparpotenzial.

EnEV Grundlagen

Inhalt im Energieausweis

Der Ausweis umfasst 5 Seiten, die den Energiekennwert des Gebäudes und eine Vielzahl weiterer Informationen sowie Empfehlungen zur energetischen Sanierung aufweisen.

Die erste Seite des Ausweises enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik sowie die Anzahl der Wohnungen. Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, finden sich an dieser Stelle auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wird.

Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem "Bedarfsausweis". Die Kennwerte für Energiebedarf sind dann auf Seite 2 des Dokumentes ausgewiesen, während die dritte Seite unausgefüllt bleibt. Wird dagegen der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem "Verbrauchsausweis". Die Kennwerte für Energieverbrauch sind auf Seite 3 dargestellt. In diesem Fall bleibt die zweite Seite unausgefüllt. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Anhand von Vergleichswerten kann das Gebäude zudem eingestuft und mit typischen Gebäuden verglichen werden.

Seite 4 des Energieausweises enthält für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes, sofern diese möglich sind. Sind keine Empfehlungen zur Modernisierung möglich, beispielsweise weil das Gebäude bereits umfassend saniert wurde, ist dies vom Ausweisaussteller auf dem Formular zu vermerken. Auf Seite 5 finden sich abschließend einige Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.

Der Energieausweis beschreibt den derzeitigen Zustand des Hauses, ohne dass der Eigentümer zur Sanierung verpflichtet ist. Die EnEV verpflichtet nur in wenigen Fällen zur Sanierung / Nachrüstung. Bei schlechten Kennwerten ist jedoch manch Besitzer gut beraten zusanieren, um den Mietern Einsparungen betreffs der Heizkosten zu ermöglichen. Andernfalls machen energetisch besser sanierte Gebäude das Rennen.

1 Energieeffizienzklassen

Ab 1.Mai 2014 erstellte Ausweise haben eine Skala von A+ bis H.

A bis B enspricht dem derzeitigen Neubaustandard. A+ ist derzeit der beste Energiekennwert. Alles was hinter "A+" in Richtung "H" geht ist demnach schlechter als "A+" Der durchschnittliche Verbrauch eines Gebäudes liegt derzeit bei Klasse E.

Energieeffizienzklasse Endenergie-Bedarf / Verbrauch ca. Jährliche Energiekosten /m² Wohnfläche
A + unter 30 kWh / (m²a) weniger als 2
A 30 bis unter 50 kWh / (m²a) 3
B 50 bis unter 75 kWh / (m²a) 5
C 75 bis unter 100 kWh / (m²a) 7
D 100 bis unter 130 kWh / (m²a) 9
E 130 bis unter 160 kWh / (m²a) 12
F 160 bis unter 200 kWh / (m²a) 15
G 200 bis unter 250 kWh / (m²a) 18
H über 250 kWh / (m²a) mehr als 20

2 - Energieausweistypen

2.1 - Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis

2.1.1 - Verbrauchsausweis Wohngebäude

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude ist im Verhältnis günstiger als der Bedarfsausweis, da die Datenerhebung und Berechnung wesentlich einfacher ist. Die bekannten Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre mit den Eckdaten des Gebäudes bilden die Berechnungsgrundlage für den Energiekennwert.

2.1.2 - Verbrauchsausweis Gewerbegebäude

Ebenfalls ist der Verbrauchsausweis für Gewerbegebäude im Verhältnis günstiger als der Bedarfsausweis, da die Datenerhebung und Berechnung wesentlich einfacher ist. Die bekannten Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre mit den Eckdaten des Gebäudes bilden die Berechnungsgrundlage für den Energiekennwert. Einziger Unterschied zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude ist die Addition des Enegieaufwandes für Klimatisierung, Lüftung und Beleuchtung, die mit in den Energiekennwert des Gebäudes einfließen.

2.2 - Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis für Wohngebäude ist im Verhältnis etwas kostspieliger als der Verbrauchsausweis, da die Datenerhebung und Berechnung wesentlich komplexer ist. Der tatsächliche Verbrauch spielt hier keine Rolle bei der Berechnungsgrundlage für den Energiekennwert.

Die DENA

Die Berechnungsgrundlage wird aus den vorhandenen wesentlichen Gegebenheiten der Gebäudehülle + Dämmstärken des Daches bzw. der obersten Geschossdecke, der Außenwände und der Kellerdecke + Grundriss gebildet. Hinzu kommt die Art, Fläche je Himmelsrichtung und das Baujahr der Fenster + die Heizungsanlage + Warmwasseraufbereitung mit jeweils den Altersangaben und Isolierzustand.

Um all diese Daten und weitere zu ermitteln, ist fast immer ein persönlicher Vororttermin mit einem Energieexperten notwendig.

3 - Welcher Energieausweistyp - Unterscheidung nach Gebäudenutzungsart / Größe / Baujahr / energetischer Zustand

Gebäudetyp + Wohneinheiten Baujahr / Dämmstandard Energieausweistyp
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten vor 1977 / Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht eingehalten Bedarfsausweis Wohngebäude *
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten vor 1977 / nachträglich gedämmt / Energieverbrauch bekannt Wahlfreiheit Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis *
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten nach 1977 / Energieverbrauch bekannt Wahlfreiheit Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis *
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten nach 1977 / Energieverbrauch unbekannt Bedarfsausweis Wohngebäude *
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten Neubau Bedarfsausweis Wohngebäude *
Wohngebäude mit über > 4 Wohneinheiten Baujahr egal / Energieverbrauch bekannt Wahlfreiheit Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis *
Wohngebäude mit über > 4 Wohneinheiten Baujahr egal / Energieverbrauch unbekannt Bedarfsausweis Wohngebäude *
Wohngebäude mit Gewerbeanteil (kleiner als < 10 %) Auswahl nach obrigen Kriterien ein Energiepass (Gewerbeeinheit wird als WE gewertet) *
Wohngebäude mit Gewerbeanteil (größer als > 10 %) Auswahl nach obrigen Kriterien Ein Energiepass Wohngebäude nach oben genannten Kriterien + ein separater Energiepass für Gewerbeeinheiten
Nichtwohngebäude Energie- und Stromverbrauch bekannt ! Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude
Baudenkmal / Gebäude < 50 m²   keine Energiepasspflicht
* Der Energiepass gilt für das gesamte Gebäude. Es ist unerheblich, ob es verschiedene Eigentümer gibt (z.B. Eigentumswohnungen).
Die Gültigkeit der Energieausweise beträgt ab Erstellungsdatum 10 Jahre. Anschließend müssen sie erneuert werden.

Die DENA empfielt einen bedarfsorientierten Ausweis, da hier eine genauere Differenzierung zwischen den Gebäuden möglich ist. Der verbrauchsorientiert berechnete Kennwert gerade bei kleineren Objekten ist stark von dem Enegieverbrauch der Nutzer abhängig, was den Durchschnitt verschieben kann (18°C oder 22°C Wohnraum / 1°C kälter entspricht einer Einsparung von ca. 6 % Heizkosten).

4 - Wann besteht Ausweispflicht

Vor einem neuen Vertragsabschluss bei Verkauf oder Vermietung muss der Energiepass dem Interessenten zugänglich gemacht werden. Der Interessent muss die Möglichkeit haben, die Energiekennwerte bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Die früher übliche Vorgehensweise, dass der Ausweis gar nicht oder nur dann vorgezeigt wird, wenn der Kauf- oder Mietinteressent ausdrücklich danach fragt, ist nicht mehr zulässig.

Wer den Ausweis nicht, nur teilweise oder verspätet vorzeigt, begeht nach der EnEV eine Ordnungswidrigkeit. Der Interessent darf dieses der zuständigen Behörde mitteilen, die verpflichtet ist, der Angelegenheit nachzugehen. Bußgelder bis zu 15.000,00 EURO sind möglich.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen rechtlichen Anspruch auf Einsicht in den Energiepass

5 - Immobilienanzeigen

Seit dem 01.05.2014 müssen in gewerblichen Immobilienanzeigen Energiekennwert und Energieeffiziezklasse aufgeführt werden.

Problematik bei der Erstellung von Energieausweisen EnEV 2014

Da der Energiepass für den Gewerbeanteil auch den Stromverbrauch mit einbezieht, ist es bei kurzzeitigen Vermietungen, unserer Meinung nach oft unmöglich bzw. enorm aufwändig, einen Energiepass auszustellen. Grund hierfür ist die Recherche des Stromverbrauches von 3 aufeinanderfolgenden Jahren, der dem Eigentümer meist nicht bekannt ist. Bei Nachfrage an die Stromversorger bekommt man aus Datenschutzgründen keine brauchbaren Informationen.

Vorbeugend können wir den Eigentümern von Gewerbeeinheiten nur ans Herz legen, die Stromverbrauchsdaten ihrer Mieter von Gewerbeeinheiten einzufordern und zu sammeln bis die 3 Jahre voll sind.

Sie benötigen einen Energiepass für Ihre Immobilie?

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Energiepass nach Ihren Anforderungen zu bestellen. Dazu benötigen wir alle Angaben, die in nachfolgenden Dokumenten aufgelistet sind.

Welcher Energieträger wird verwendet? Und wie wird dieser Energieträger bemessen? (z.B. Erdgas in kWh oder Öl in Liter). Jetzt benötigen Sie nur noch die Abrechnung ihres Energielieferanten, um die verbrauchte Menge zu ermitteln. Insgesamt werden die Energiemengen von 3 Jahren benötigt.

Onlineformular: die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energiepass betragen: 66,- EURO incl. 19% MwSt